Leistungsangebot

        

Hundepflege

Das Leistungsangebot besteht in der liebevollen und fachgerechten Hundepflege Ihres tierischen Lieblings, wobei das Hauptaugenmerk auf dem rasse-spezifischen Trimmen und Schneiden Ihres Hundes liegt.


 


  

Hundesalon Wesel Hundepflege

Das Grundangebot umfasst waschen, schneiden und föhnen. Außerdem wird Ihr Hund auf Ungeziefer (Zecken, Flöhe etc.) untersucht.

 


 


 


 

Hundesalon Hundepflege Wesel


 

Da Hunde einen anderen pH-Wert auf der Haut haben, ist es wichtig,ein Hunde-Shampoo vom Tierarzt zu benutzen, welches ich in meinem Salon einsetze.

 


 


 


 

Eine Beratung ist selbstverständlich kostenlos. Ebenso das langsame Gewöhnen der Welpen an den Friseurbesuch. 

 

Hundesalon Wesel

 


 


 


 


 

 

 

 

Leider ist es nicht möglich, auf Ihren Hund zu warten.

Bitte holen Sie ihn zur vereinbarten Uhrzeit wieder ab!


 



 

Preisliste Stand Januar 2024

Schneiden 

Kleiner Hund ab 40 €

Mittlerer Hund ab 55 €

Großer Hund ab 75 €

 

Trimmen

Kleiner Hund ab 45 €

Mittlerer Hund ab 55 €

Großer Hund ab 75 €


Beim Schneiden und Trimmen sind waschen und föhnen selbstverständlich bereits im Preis inbegriffen!

 

Entfilzen oder Entwollen ab 70 €


Pflegeservice

Waschen und Trocken ab 40 €

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Endpreis erst während des Friseurbesuchs festgelegt werden kann.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

        

 

1. Leistung:

Alle Pflegebehandlungen an Hunden im Hundesalon BeautyDog werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Wünsche, die das Wohl des Hundes oder des Hundesalons BeautyDog bzw. seiner Angestellten gefährden, werden nicht ausgeführt.

 

Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres unter Beachtung des Tierschutzes.

 

Generell und grundsätzlich behält sich der Hundesalon BeautyDog vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen; die Entscheidung darüber sowie ihre Ausführung liegen im pflichtgemäßen Ermessen von Hundesalon BeautyDog.

       

Wir arbeiten nach Terminvereinbarung! Sollte der Kunde verhindert sein, bitten wir,den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit wirdiesen Termin neu vergeben können. Wird ein Termin nicht abgesagt,behalten wir uns vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25,-- € zu berechnen.Sollte der Hund verspätet zur Behandlung erscheinen, kann ggfl. aufgrund nachfolgender Termine die Leistung nicht vollständig ausgeführt werden.

        

2. Preise/Bezahlung:

Die in der Preisübersicht ausgewiesenen Preise gelten für regelmäßig gepflegte, filzfreie Hunde, die der für die Rasse üblichen Größe entsprechen.

 

Der Leistungs-/Lieferumfang gem. den Positionen der Preisliste wird vor Arbeitsbeginn vereinbart; Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der o.a. Qualitätsgrundsätze während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von 50,- Euro nicht übersteigen.    

 

Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte, Parasitenbehandlung. Eine Entseuchungspauschale in Höhe von pauschal 30 € wird fällig, wenn der Hund Symptome aufweist, die eine Ansteckungsgefahr vermuten lassen. (z. B. Flöhe, eitrige Wunden, Durchfall, Milbenbefall etc.) Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt. Sollte die Behandlung aufgrund von Störungen des Hundes oder des Besitzers abgebrochen werden müssen, ist der bis dahin entstandene Aufwand zu begleichen.

 

Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste diesen AGB’s und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar fällig. Alternativkann BeautyDog nach freiem Ermessen eine Anzahlung oder Vorkasse verlangen. Esgibt keine Pflege auf Rechnung.        

 

3. Haftung:

Der Auftraggeber haftet für Schäden, die sein Tier verursacht. Behandelt werden nur haftpflichtversicherte, geimpfte und entwurmte Hunde. Für alle Hundemuss grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen; andernfalls behält BeautyDog sich vor, die Behandlung abzulehnen.  

 

Der Auftraggeber versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten. Er ist ferner verpflichtet, auf Verhaltensauffälligkeiten des Tieres/der Tiere hinzuweisen.

 

Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Solltedieser nicht erreichbar sein, behält sich der Hundesalon BeautyDog vor, einen anderenTierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Auftraggeber zu tragen.

 

Die Haftung vom Hundesalon BeautyDog ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden entstehen, so haftet der Hundesalon BeautyDog im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung, sofern die Schäden umgehend nach Kenntnisnahme gemeldet werden.

 

Der Hundesalon BeautyDog haftet nicht,wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen dasTier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht,wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schädenentstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

  

Sofern Nachbesserung gewünscht ist, ist dies im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang nach der Behandlung anzuzeigen und es ist BeautyDog Gelegenheit zu geben, die Nachbesserung direkt im Anschluss an die Behandlung durchzuführen. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.          

 

Liegt ein vom Auftraggeber zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist der Hundesalon BeautyDog zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.         

     

4. Allgemeines:

Das Tier muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich,von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden. Für verspätete Abholung kann eine Aufbewahrungspauschale von 10,00 € je angefangene 30 Min. erhoben werden.

 

Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.

 

Gerichtsstand für etwaige Auseinandersetzungen ist Wesel.